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Visualisierung des Ideenwettbewerbs am Inn-Stadt-Park

PRESSEMITTEILUNG v. 24.03.2022

Am kommenden Wochenende (26./27.03.2022) werden am Inn-Stadt-Park (ehemaliges SüMö-Gelände) die Grenzen der Gebäude sichtbar gemacht, die im Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs vorgesehen sind. Dazu werden die Umrisse der Gebäude am Boden mit Kreide eingezeichnet.

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(BauGB) § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit

(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn

  1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
  2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.

(2) Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

(3) Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Quelle: Gesetze im Internet

Worum geht es?

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Mühldorf a. Inn einen Ideenwettbewerb durchgeführt. Es ging um die Neugestaltung des Geländes zwischen Inn und Altstatt – inklusive Inn-Stadt-Park (ehemaliges sog. SüMö-Gelände). Vorangegangen waren Bürgerwerkstätten und Ideen zur Gestaltung des Areals im Jahr 2019. Ein Neugestaltung war auch Gegenstand des Wahlkampfes.

Beteiligt an der Formulierung der Auslobung war der Stadtentwicklungsausschuss (SEA) des Stadtrats. Mehrere Architektur-Teams wurden angefragt. Im Januar wurden die acht eingereichten Entwürfe bewertet. Es wurden ein erster und zwei dritte Preise vergeben.

Siegerentwurf zum Ideenwettbewerb. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mühldorf a. Inn vom 27.01.2022

Es besteht wohl Einigkeit, dass der Entwurf so 1:1 nicht umsetzbar ist. Es wurde als ein Vorteil des Entwurfes allseits gerühmt, dass er modular ist und somit eben auch eine nur teilweise Realisierung möglich ist. Im Übrigen gehen natürlich die Vorstellungen auseinander.

Bürgerinnen und Bürger können und sollten sich an der notwendigen Diskussion über Art und Umfang der Umsetzung beteiligen. Stadtrat und Verwaltung sind in der Regel dankbar für Kritik und Ideen. Ungeachtet, was am Ende kommt, das Projekt verändert das Zentrum von Mühldorf.

Auf dieser Webseite versuchen wir, Informationen zusammenzustellen und einen Austausch anzuregen.

Es geht ums Mitreden…

Es ist nichts in Stein gemeißelt.
Es ist nur eine Idee.

So hört man es von vielen Seiten und das stimmt auch so. Allerdings, wenn sich kein Widerspruch regt – auch aus der Bevölkerung – dann wird aus der Idee schnell Realität. Immer wieder heißt es später im Verfahren:

Aus der Bevölkerung kamen keine Einwände.

Deshalb gilt es nun, sich eine Meinung zu bilden und diese auch zu sagen. Es gibt viele Möglichkeiten, seine Meinung zu äußern, hier einige Tipps und Infos:

Sagen Sie ihre Meinung

Schreiben Sie Ihre Meinung an einen oder mehrere Personen oder Gruppen, die sie in das Verfahren einbringen können – per Mail, in sozialen Medien, per Brief oder einfach mit der von uns ausgegebenen Postkarte. Hier Listen wir einige Kontaktadressen:

Die Grünen

Ortsverband Mühldorf am Inn
Huterergasse 5
84453 Mühldorf am Inn
www.gruene-stadt-muehldorf.de
facebook

Tamara Martin & Kristin Martl-Hassan
(Ortssprecherinnen)
Mail: muehldorf@gruene-muehldorf.de

Dr. Matthias Kraft 
(Fraktionssprecher)
Mail: mk@gruenesteam.de

SPD

SPD-Ortsverein Mühldorf
www.spd-muehldorf.de
facebook

Sea Altmann & Angelika Kölbl
Mail: info@spd-muehldorf.de

Verkehrswende Mühldorf

Am einfachsten erreichen Sie die Verkehrswende über das Kontaktformular.

Stadt Mühldorf

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn

Erster Bürgermeister
Herr Michael Hetzl
Telefon: +49 (8631) 612 101
Fax: 08631 / 612 109
buergermeister@muehldorf.de

Abteilungsleitung Stadtbauamt
Frau Birgit Weichselgartner
Telefon: +49 (8631) 612 500
birgit.weichselgartner@muehldorf.de

Stadträtinnen und Stadträte

Offizielle Adressen, Telefon und EMailListe

… und / oder nehmen Sie offiziell Stellung

Der offizielle Weg ist die natürlich Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungsverfahren (§ 3 BauGB). Die Planungsunterlagen werden einen Monat lang öffentlich ausgelegt und alle können ihre Anregungen und Bedenken innerhalb dieser Zeit äußern.

Tipp: Bekanntmachungen „Planen und Bauen“ der Stadt Mühldorf a. Inn

Vorteile

  • Es ist der offizielle und vom Gesetz vorgesehene Weg.
  • Jede Stellungnahme wird behandelt.
  • Man wird über das Ergebnis informiert.

Nachteile

  • Man muss sich immer in den ortsüblichen Bekanntmachungsorganen informieren, wann diese Auslegung erfolgt.
  • Der Zeitraum ist dann recht kurz.
  • Zu diesem Zeitpunkt ist die Planung oft schon sehr weit fortgeschritten und gefestigt. Eine grundlegende Einflussnahme ist also eher schwierig.

Es geht um Informationen…

Stadt Mühldorf

competitiononline

Webseite mit öffentlichen Ausschreibungen. Grundsätzlich muss man angemeldet sein. Die folgenden Links findet man über eine Google-Suche. Sie funktionieren ohne Anmeldung. Hinweis: Die Urheberrechte der prämierten Entwürfe liegen in der Regel bei der Stadt.

Presse ⬇︎

Lesetipp am Wegesrand

Parteien und Verbände

Stellungnahmen zum Siegerentwurf

Allgemeines zum Thema

Darüber hinaus…