Vergleichsbild zum geplanten FNP

Am 18.03.2023 wurde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Geplant ist es, das gesamte Gebiet zum „urbanen Gebiet“ (§ 6a BauNVO) zu erklären. Ca. ein Hektar Grünfläche oder durchgrünte Parkplätze wären so in der Flächenplanung als dicht bebaubar (GFZ 3, GRZ 0,8) vorgesehen. Ein neuer Slider in den „Vorher-Nachher-Vergleichen“ zeigt die konkreten Auswirkungen.

aktueller Flächennutzungsplan geplanter Flächennutzungsplan

Vergleich aktueller Flächennutzungsplan vs. geplante Änderung.

Im Bauausschuss vom 18.04.2023 wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Der gesamte Planbereich war als urbanes Gebiet eingezeichnet. Schieben Sie den Slider nach links, um die Auswirkungen zu sehen.

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

§ 5 Abs 1 Satz 1 BauGB

TIPP: Zur Bedeutung des § 6a BauNVO (urbanes Gebiet) hier eine lesenswert bissige Kommentierung.

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