Kleiner Faktencheck

In der Bürgerversammlung stellte Bürgermeister Hetzl „Ehrlichkeit und Offenheit“. Das ruft nach einem kurzen Faktencheck.

Punkte in der Auslobung

Unter anderem werden die wesentlichen Punkte der Auslobung genannt, die gemeinsam abgestimmt sei. An dieser Stelle soll die Auflistung aus der Rede mit Ausschnitten aus dem Auslobungstext verglichen werden. Der vollständig Auslobungstext steht auf der Seite der Stadt.

Auslobungskriterien laut Rede in der BürgerversammlungPassagen aus der AuslobungKommentar
Entwicklungsziel für das Planungsgebiet ist die Schaffung eines Stadtquartiers, das der hohen Qualität seiner Lage gerecht wird und das trotzdem die Nutzungen aufnehmen kann, die die historische Innenstadt zur Ergänzung benötigt. So soll die historische Innenstadt von Verkehr entlastet, der Grüngürtel gestärkt, die notwendigen Parkplätze untergebracht und die Nahversorgung sichergestellt werden.
Dies soll mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität im Quartier einhergehen und die Stadt als Lebensraum stärken. Das Gebiet soll eine Schlüsselstellung in der Vernetzung der städtischen Funktionen mit der Naherholung und mit ökologischen Funktionen einnehmen.
Im Vordergrund der Auslobung stehen Parkplätze, Nahversorger und Aufenthaltsqualität. Mehr Wohnraum wird in der Zusammenfassung nicht erwähnt.
Anzahl an ParkplätzenDie bestehenden Stellplätze im Wettbewerbsgebiet müssen in ihrer Anzahl erhalten bleiben. Dazu kommt ein zusätzlicher Bedarf von 530 Stellplätzen, die nachgewiesen werden müssen. Die vorhandene Tiefgarage südlich des Hallenbades soll bestehen bleiben, kann aber unter Berücksichtigung ihrer Tragstruktur überbaut werden …
… Trotzdem sollte die Parkierungsfunktion nicht den Charakter des Gebiets bestimmen, sondern es sollten qualitätsvolle, zusammenhängende Aufenthaltsbereiche eine der hochwertigen Lage entsprechende Atmosphäre schaffen….
Tatsächlich ist die Schaffung neuer Parkplätze eine zentrale Idee der Auslobung
Die zusätzliche Bebauung im Wettbewerbsgebiet soll keine Konkurrenz zu den Nutzungen zur Innenstadt darstellen, sondern sie soll diese in ihren Funktionen ergänzen und stärken.
NahversorgungAls Neubebauung kommt die Verlagerung des Nahversorgers innerhalb des Planungsgebiets zur Standortverbesserung, Vergrößerung und Neuorganisation in einer Größe von 1.000 m2 Geschossfläche in Frage. Hier ist auch insbesondere auf die Fahrerschließung zu achten, die die Innenstadt möglichst wenig belasten soll.Die Umsiedlung des Nahrversorgers (unter der Prämisse keiner Konkurrenz zur Innenstadt, s.o.) ist ein wesentliches Ziel der Auslobung.
WohnraumAls zusätzliche Option wäre eine hochwertige innerstädtische Wohnnutzung denkbar.Wohnraum ist ein untergeordnetes und „optionales“ Ziel, dem nur wenig Bedeutung eingeräumt wird. Sie darf nicht in Konkurrenz zur Altstadt stehen (s.o.).
GastroflächeErgänzend dazu soll ein gastronomischer Betrieb in der Größe von 500m2 vorgesehen werden.Auch die Gastro ist im Lichte der Konkurrenz zur Innenstadt (s.o.) zu sehen .
Weniger Verkehr auf der LuitpoldalleeDie Verkehrserschließung innerhalb des Planungs- gebietes soll neu geordnet werden, auch im Bereich der Zufahrten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Innenstadt, insbesondere der Altstadtbereich möglichst von KFZ-Fahrverkehr entlastet wird.Der Begriff „Luitpoldallee“ taucht in der Auslobung nicht auf. Es geht um Entlastung der Altstadt.
Erschließung über die B12… sollte im Wettbewerb zwingend der künftig zu erwartenden Mehrverkehr bei der Anbindung an das übergeordnete Straßennetz; also die Staatsstraße 2550 [B12] berücksichtigt werden. Die Anzahl der Zu- und Ausfahrten eines möglichen neuen Parkhauses sollten ebenso wie die ausreichenden Rückstaulängen vor den Zufahrten gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05 … dimensioniert werden.
Prinzipiell könnte die bestehende Verkehrsführung beibehalten werden (getrennt Zu- und Ausfahrten zum SÜMO-Gelände). Alternativ wäre auch auf Höhe der heutigen Ausfahrt des Parkplatzes im südlichen Bereich des Geländes (neben dem Fuß und Radweg Am-Inn- Stadt-Park) ein weiterer Voll-Anschluss zur Erschließung des SÜMO-Geländes denkbar.
Für die Erschließung sind in der Auslobung mehrere Optionen vorgesehen.
Stärkung des Stadtwalls… Während die Grünstruktur im Bereich nördlich und nordöstlich der Altstadt prägnant ausgebildet ist und auch von der Bevölkerung gut angenommen und als Aufenthaltsbereich genutzt wird, bleibt im südwestlichen Abschnitt das vorhandene Potential weitgehend ungenutzt. Hier wäre eine durchgehende hochwertige Grünstruktur mit Aufenthaltsqualität als Pendant zum dicht bebauten historischen Altstadtbereich und die stärkere Vernetzung mit dem Stadtplatz durch qualitätsvolle Fußwegeverbindungen wünschenswert. …Der Stadtwall wird in der Auslobung als positives Beispiel dargestellt. Dass dieser Bereich weiter zu stärken wäre, ist dem Text eher nicht zu entnehmen.
War sonst noch was?
Manchmal ist auch interessant, was ausgelassen wird. Deshalb hier noch ein paar Gesichtspunkte, die im Auslobungstext bedeutsam waren, in der Rede aber fehlten.
Der Bereich ist durch seine hochwertige Lage zu wertvoll um ihn nur der Parkierung zu überlassen. Der grüne Ring – Stadtwall und Innufer – der die Altstadt Mühldorfs umgibt sollte im Planungsgebiet durch großzügige gliedernde Grünflächen geschlossen werden.

Zusätzlich böte sich die Chance den Innenstadtbereich wieder an den Fluss heranzuführen und diesen wieder erlebbar zu machen. dies hätte den positiven Nebeneffekt einen innerstädtischen Anschluss an einen übergeordneten Grünzug am Fluss schaffen zu können und damit eine Verbindung zur umgebenden Landschaft. Unterstützt würde der Erlebnis- und Naherholungseffekt auch durch eine bessere Anbindung an die Innfähre oder eine denkbare Fußgänger und Fahrradbrücke über den Fluss.
Ein Haupthindernis stellt dabei die Barrierewirkung der stark befahrenen Innstraße dar, das es zu überwinden gilt.

… Eine verkehrssichere und bequeme Querungsmöglichkeit der Innstraße für Fußgänger und Radfahrer, die weitestgehend barrierefrei ausgestaltet werden soll, ist als Teil einer attraktiven Verbindung von der Altstadt zum Innufer zu planen. …
Die Auslobung räumt dem Thema Anbindung des Inns an die Altstadt und der Frage der Nutzung der Grünanlagen viel Raum ein.
Im Hinblick auf den Trend zu einer Mobilitätswende sollte vor allem die Fuß- und Radwegevernetzung des Gebietes mit der Stadt und dem Grünbereich am Inn im Allgemeinen sowie der Parkplätze mit dem Stadtplatz im Besonderen auf Verbesserungs- möglichkeiten überprüft werden.
Dazu gehört auch das Mitdenken von alternativen Mobilitätsformen (z.B. Lastenfahrräder, E-Bikes, autonome Busse) in den Planungsüberlegungen zu Erschließung und Infrastruktur (z.B. Mobilitätshub zum Umsteigen, Schließfächer, Packstation etc.).
In der Auslobung wird neben dem Thema Parkplätze auch ausführlich auf die Auswirkungen der Mobilitätswende eingegangen.

Versiegelte Flächen

Der Bürgermeister stellt 2.500qm Inn-Stadt-Park in Zusammenhang mit 35.000qm Gesamtfläche und betont, dass es am Ende „12.500qm unversiegelte Fläche, das Fünffache“ gebe. Der Vergleich hinkt.

Auf dem Abbild ist eine Fläche von ca. 2.500qm markiert. Das ist exakt das Parkgelände. Nicht gezählt wurden die jetzt bereits vorhandenen weiteren Grünflächen, etwa die Kirschblütenalleen.

Messung der Fläche von 2.500qm am Inn-Stadt-Park. Andere Grünflächen, wie die Alleen sind dabei nicht mitgezählt.

Man könnte den Vergleich also auch anders ziehen, wie im folgenden Bild. Hier werden mehr Flächen markiert und gemessen, etwa die Alleen, der Spielplatz und das Grün um den Inn-Stadt-Park. Man kommt dann auf eine Fläche von gut 9.000qm, und damit ein Verhältnis zur Planung von nicht mehr 1:5 sondern nur noch 3:4.

Markiert man den gesamten Grünbereich um den Park, liegt die Fläche bei gut 9.000qm.

Es ist sehr schwer, einen wirklich tragfähigen Vergleich anzustellen. Deshalb sei auf die Möglichkeit im Bayernatlas hingewiesen, selbst einzelne Teile abzumessen. Dann kann man sich eine eigene Meinung bilden.

Pflasterung am Zentralparkplatz

Bei der Bemessung von versiegelten oder unversiegelten Flächen sei noch darauf hingewiesen, dass die aktuellen Parkplätze mit Rasenfugenpflastern angelegt sind. Es wird Immer der Eindruck vermittelt, der Parkplatz sei vollständig versiegelt. Das stimmt so nicht. Bei dieser Pflasterung kann viel Wasser versickern, anders als bei einem festen Parkhaus. Umgekehrt befindet sich unter einigen Grünflächen eine Tiefgarage. Solche Grünflächen gelten nicht als versiegelt, sind aber nur eingeschränkt bepflanzbar.

Fazit

Abschließend muss man wohl sagen, dass der Bürgermeister seinem eigenen Anspruch, ehrlich und offen zu kommunizieren, nicht ganz gerecht geworden ist. So stellt er den Schwerpunkt der Auslobung wohl mit sehr subjektiven Komponenten dar. Er betont den Wohnungsbau, der in der Auslobung eine untergeordnete „optionale“ Komponente darstellt und lässt die Themen Inn-Anbindung und Verkehrswende gänzlich unter den Tisch fallen.

Auch die Vergleiche der „unversiegelten“ Flächen zwischen aktuellem Zustand und Wettbewerbssieger hinken. Was in allen Darstellungen auch unerwähnt bleibt: Der Wettbewerbssieger hat den zweithöchsten Versiegelungsgrad aller teilnehmenden Entwürfe. Es gibt also durchaus Lösungen, die mit teils deutlich mehr Grünfläche die Auslobungsziele erreichen.

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